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Notfallfonds

Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Notfallfonds des Vereins „Coswig – Ort der Vielfalt e.V.“

Präambel
Der Verein „Coswig – Ort der Vielfalt“ setzt sich seiner Satzung gemäß dafür ein, dass Coswig als „Ort der Vielfalt“ weltoffen und fremdenfreundlich ist und bleibt. Er will gemeinsam mit Einzelpersonen, mit Institutionen, Organisationen, Vereinen und Gruppen das Miteinander von Coswiger Bürgern und den zu uns kommenden Asylbewerbern und Flüchtlingen fördern und Menschen, die in Not geraten sind, unterstützen. Er fördert die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene. Er stellt sich gegen jede Art von Rassismus und gegen die Ausgrenzung von Menschen. Er setzt sich ein für die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Ein würdevoller, respektvoller und toleranter Umgang mit allen Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes ist Maßstab für das Handeln des Vereins. Seine Aktivitäten gehen dabei über die Stadtgrenzen hinaus und schließen die Nachbargemeinden sowie die gesamte Region mit ein.

Für die Unterstützung von Notfällen stellt der Verein einen jährlichen Fonds von 5.000 Euro zur Verfügung, aus dem dieser Richtlinie entsprechend Geflüchtete und deren Anliegen schnell und unkompliziert unterstützt werden sollen

§ 1 Zuwendungsgegenstand und -voraussetzung
Gefördert werden Ausgaben für Geflüchtete in Coswig und deren Belange, die hinreichend notwendig für eine gute Integration sind. Dies betrifft Ausgaben, für die es keinerlei andere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch z.B. öffentliche Fördermittelgeber gibt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung.

§ 2 Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung soll pro Förderung einen Umfang von 250,00 Euro nicht überschreiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in äußersten Notfällen die maximale Zuwendungssumme zu überschreiten.

§3 Zuwendungsverfahren
Ein formloser Antrag beim Vorstand des Vereins „Coswig – Ort der Vielfalt e.V.“ kann vom Paten des Geflüchteten oder einem Mitglied der Initiative „Coswig – Ort der Vielfalt“ gestellt werden. Darin muss die Notwendigkeit des Zuwendungsgegenstandes erklärt werden. In der folgenden Vorstandssitzung des Vereins „Coswig – Ort der Vielfalt e.V.“ wird über das Anliegen vom Vorstand beraten und möglichst entschieden. Der Vorstand behält sich vor, die Antragsteller zu entsprechender Sitzung einzuladen, um das Anliegen zu besprechen. Per Vorstandsbeschluss wird ein entsprechender Bescheid erlassen.
Die Auszahlung der Zuwendungsmittel erfolgt zeitnah auf das Konto des Geflüchteten oder des Antragstellers. Barauszahlungen sind nicht möglich.

§4 Verwendung der Mittel und deren Nachweis
Eine Verausgabung der Zuwendungsmittel muss innerhalb von 8 Wochen nach Zuwendung erfolgen. Die Kostenbelege müssen bis spätestens 8 Wochen nach dem Tag der Zuwendung  in Kopie und auf Nachfrage des Vorstandes auch im Original vorgelegt werden.  

§5 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt per Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins „Coswig – Ort der Vielfalt e.V.“ am 14.09.2016 in Kraft und gilt, bis sie per Beschluss der Mitgliederversammlung außer Kraft gesetzt wird.

Anträge können unkompliziert per Email an den Verein gerichtet werden.